Unsere Webplattform für Eltern

Referat für Bildung und Sport/Amelie Niederbuchner
Referat für Bildung und Sport/Amelie Niederbuchner

Unsere Webplattform begleitet Sie während der gesamten Schulzeit Ihres Kindes. Als Eltern haben Sie jederzeit den Überblick über Ihre Bestellungen, Ratenkäufe oder Leihgeräte. Sollten Sie Probleme mit
der Bezahlung oder dem Endgerät haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Gemeinsam finden wir eine optimale Lösung!


Unser Angebot:

  • Spezieller Webshop für Eltern
  • Bestellung eines digitalen Schulgeräts per Direktkauf oder monatlicher Ratenzahlung/Miete
  • Bei Zahlungsproblemen helfen wir unkompliziert und unbürokratisch. Wir machen es möglich, dass sich alle Familien einer Klasse zu 100% an der Elternfinanzierung beteiligen
  • Archiv: Briefe der Schule und alle wichtigen Dokumente
  • Schadens- und Diebstahlmeldungen werden direkt von uns bearbeitet
  • Wir stellen Ihnen die digitale Beantragung von Fördermitteln zur Verfügung, wenn es für Ihre Schule entsprechende Förderprogramme gibt
     

So erreichen Sie uns:
Sie erreichen uns über das Kontakt-Online-Formular oder rufen Sie unseren Ideaalnet Helpdesk an: Tel.: 0211 - 4 18 73 068. Wir sind von 8.00 - 22.00 Uhr, 7 Tage die Woche erreichbar.


  • Gerätetyp: iPad
  • Kaufdatum: Geräte ab dem 05.06.2025 (nachweisbar durch Kaufbeleg, gilt nur im Schuljahr 25/26).
  • Displaygröße: mindestens Apple iPad 10,9″.
  • Speicherausstattung: mind. 128 GB.
  • Zubehör: kompatibler Eingabestift zwingend;
    • Tastatur und Paperlike-Folie empfohlen.
  • Geräte werden ins zentrale Mobile Device Management (MDM) der Schule eingebunden (zwingend und kostenpflichtig).
  • Antrag auf Förderung über das Formular-Portal: www.DSdZ.bayern.de

Hilfestellung: KM-Seite „Digitale Schule der Zukunft“ mit Leitlinien, Teilnahmebedingungen und FAQ. 


Stiftung Ideaalnet, Sozialpartner für digitale Bildung und Schul-Tablets 

Hilfe in 5 Schritten bei der Bestellung eines iPads für Ihr(e) Kind(er) über den Schul-Webshop

Besuchen Sie die Website der Stiftung Ideaalnet: 

https://my.ideaalnet.org (Diese Website ist mehrsprachig und bietet auch eine Vorlesefunktion)

  1. Gehen Sie zunächst auf "Registrieren" oben links auf der Website
    1. Geben Sie den Aktivierungscode ein
    2. Sie erhalten den Aktivierungscode auf Anfrage im Sekretariat
  2. Geben Sie Ihre Daten und die Ihres Kindes/Ihrer Kinder ein, um Zugang zu Ihrem Familienportal und dem Schulshop zu erhalten
  3. Melden Sie sich in Ihrem Familienportal an und klicken Sie auf “Shop”
  4. Wählen Sie das Paket MDM-Registrierung aus
  5. Bestätigen Sie Ihre Bestellung, zahlen Sie sofort und/oder in monatlichen Raten
  6. Bringen Sie das iPad auf Werkseinstellungen zurückgesetzt in die Schule zur Geräteregistrierung (das Gerät darf nicht mit einem Apple-Account verknüpft sein!)

Anhang zum Elternbrief ausführliche Anleitung

Förderung für iPad beantragen

Schule der Zukunft (DSdZ) - iPads für 7. und 8. Klasse

Unsere Schule nimmt ab dem Schuljahr 2025/26 aktiv am Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ) des Freistaats Bayern teil.

Ziel ist es, Lernen nachhaltig zu modernisieren: Tablets und passende digitale Werkzeuge werden im Unterricht als reguläres Lehr- und Lernmittel eingesetzt, Lehrkräfte werden gezielt fortgebildet und technische Betreuung (MDM) sichert einen datenschutzkonformen Einsatz.

Am 29.09.2025 fand hierzu ein spezieller Elternabend für die 7. und 8. Klassen statt. 

Hier finden Sie die Präsentation.


Was bedeutet das für Schüler*innen?

Jede teilnehmende Klasse arbeitet im 1:1-Modell. Das bedeutet: Jedes Kind nutzt ein eigenes mobiles Endgerät (iPad) im Unterricht. Der Freistaat unterstützt Erziehungsberechtigte beim Erwerb eines geeigneten Geräts mit einem Zuschuss (bis zu 350 €) — die Antragstellung erfolgt online über das Portal der DSdZ. 

Wichtig: Mindestanforderungen & Antragsverfahren Für eine Förderung sowie die problemfreie Einbindung ins schulische Management müssen Geräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Hier finden Sie Elterninformationen zum Antrag für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII (in leichter Sprache)

Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, anderen Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder der Rückgriff auf den Leihgerätepool der Schule. Eine Bedürftigkeitsprüfung auf Schulebene ist nicht vorgesehen. Auch eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Jobcenters bzw. des Trägers der Sozialhilfe bzgl. Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II bzw. § 30 Absatz 10 SGB XII erforderlich. Dazu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. In diesem Kontext ist eine schriftliche Bestätigung der Schule, ob ein Leihgerät zur Verfügung steht oder nicht, erforderlich. Den Schulen wird hierfür ein entsprechendes, mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt. Formular Sonderbedarf gem. §21 Abs. 6-SGBII, §30 Abs. 10 SGBXII Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Anschaffung eines digitalen Endgeräts jedenfalls für Schülerinnen und Schüler im SGB XII-Leistungsbezug durch den Sozialhilfeträger zukünftig in der Regel allenfalls durch die Gewährung eines Darlehens in Betracht kommt.