Wohnsitz in der Stadt München

Kostenfreiheit des Schulwegs

Für Schüler*innen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenfreiheit des Schulwegs beantragt werden. Zuständig ist je nach Wohnort die Landeshauptstadt München oder der Landkreis München.

Wohnsitz in der Stadt München

Für Schüler*innen mit Wohnsitz in München wird der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs bei der Landeshauptstadt München gestellt.

Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 besteht grundsätzlich ein Anspruch, wenn

  • der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und
  • die nächstgelegene Schule besucht wird.

Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt München:

Kostenfreiheit des Schulwegs beantragen – Landeshauptstadt München

Neu ab dem Schuljahr 2026/2027: 365-Euro-Ticket als Chipkarte

Nach der Bewilligung der Kostenfreiheit des Schulwegs muss das kostenfreie 365-Euro-Ticket MVV zusätzlich online bei der MVG bestellt werden.

Hierfür erhalten die Erziehungsberechtigten die notwendigen Angaben, insbesondere einen Autorisierungscode und bei der Landeshauptstadt München zusätzlich die Bescheidnummer.

Für Schüler*innen im Alter von 6 bis 15 Jahren wird bei der Bestellung außerdem ein aktuelles Foto benötigt.

Das Ticket wird ausschließlich als elektronische Chipkarte ausgegeben. Nach erfolgreicher Bestellung und Freigabe durch den zuständigen Kostenträger wird die Chipkarte von der MVG direkt an die Wohnanschrift versandt.

Eine Ausgabe der Fahrkarten über das Schulsekretariat erfolgt nicht mehr.

Weitere Informationen, die Online-Bestellung sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie bei der MVG:

Schulwegkostenfreiheit: 365-Euro-Ticket MVV

Bei Fragen zur Bewilligung oder zum Anspruch wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kostenträger.

Bei Fragen zur Bestellung oder zur Chipkarte nutzen Sie bitte die Informationen und Kontaktmöglichkeiten der MVG.


Wohnsitz im Landkreis München

Für Schüler*innen mit Wohnsitz im Landkreis München ist das Landratsamt München für die Kostenfreiheit des Schulwegs zuständig.

Auch hier gilt für Schüler*innen einer Realschule bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich:

  • Besuch der nächstgelegenen Schule,
  • Schulweg von mehr als drei Kilometern.

Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt online; ein Ausdruck oder eine zusätzliche Vorlage des Antrags bei der Schule ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises München:

→ Online-Antrag Schulwegkosten – Landkreis München